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Kochen mit Bärlauch

Das Rezept

(für ca 550 g Bärlauchpesto)

100 g frischen Bärlauch - pürriert (diese Menge entspricht etwa einen Handstrauß)
100 g frischen Parmesan - gerieben
100 g Feta (Ziegenkäse) - fein zerbröselt
100 g Sonnenblumenkerne - gemahlen
100 - 200 ml Olivenöl
etwas frischen Zitronensaft nach Geschmack
Meersalz nach Geschmack

Alle Zutaten werden gut miteinander gemischt und mit Meersalz und frisch gepresstem Zitronensaft nach Geschmack abgeschmeckt. Man gibt so viel Olivenöl hinzu, bis das Pesto die gewünschte Konsistenz hat. Das Pesto in gründlich gesäuberte Gläser mit Twist-off-Deckel füllen und mit einer fingerbreiten Schicht Olivenöl begießen. So hält sich das Pesto im Kühlschrank mehrere Wochen. Das Pesto lässt sich aber auch einfrieren. So hat man Vorrat bis zur nächsten Saison.

Rechtliches zum Sammeln von wildem Bärlauch

Auch wenn dies hin und wieder behauptet wird: Bärlauch steht in Deutschland NICHT unter Naturschutz (siehe Liste der geschützten Arten, Anlage 1 der BundesArtenSchutzVerordnung).
Grundsätzlich gilt in Deutschland aber für das Sammeln aller nicht geschützer Pflanzenarten eine klar festgelegte Mengenregulierung. Erlaubtes Maß ist ein Handstrauß, das ist so viel, wie man in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen kann.

Was beim Sammeln auch oft nicht beachtet wird, ist das Eigentumsrecht. Jeder Eigentümer an einem Grundstück ist der Besitzer aller dort wachsenden Pflanzen und hat das alleinige Eigentumsrecht an allem was dort geerntet wird. Bevor man also irgendwas irgendwo erntet, sollte der Eigentümer unbedingt vorher um Erlaubnis gefragt werden.
Für den Eigentümer selbst gilt, sofern das Grundstück kein Naturschutzgebiet ist oder in einem pauschal geschützen Biotoptyp liegt: man kann ernten, soviel man möchte.
Aber Achtung! GEWERBLICHE Verarbeiter unterliegen einer ANDEREN RECHTSSITUATION !!!

Handelt es sich beim Sammelgebiet um sogenanntes "öffentliches Eigentum", gilt wiederum die Handstraussregelung des Bundesnaturschutzgesetzes.

In Naturschutzgebieten ist die Ernte/Entnahme von ALLEN Pflanzenarten, auch von einzelnen Pflanzenteilen, grundsätzlich komplett verboten, da das gesamte Gebiet mit allen Pflanzen und Tieren drin geschützt ist.
Hier greift die Naturschutzgebietsverordnung. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.
Dazu zählen auch:
FFH-Gebiete und Natura 2000-Schutzgebiete: hier greift die FFH-Schutzverordnung der EU.

Besondere Biotoptypen: hierzu zählen meist Bäche, Bachufer, Feuchtwiesen, Auenwälder, feuchte Buchenwälder u.ä. (Bärlauch ist eine typische Pflanzenart von Auwäldern und feuchten Buchenwäldern!) Da diese Biotoptypen aufgrund ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt einen Schutzstatus genießen, der fast so hoch wie bei einem Naturschutzgebiet ist, ist auch hier das Sammeln komplett verboten.

Als Alternative für den wilden Bärlauch bietet sich die Anpflanzung von "Wunderlauch"/"Berliner Bärlauch" (Allium paradoxum) im eigenen Garten an. Diese Pflanzenart ist sehr wuchsfreudig und für fast jeden Gartenboden geeignet.

Besonderen Dank für Anregung und kompetente Information an Christian Havenith von der Vielfaltsgärtnerei

... und last but not least gilt natürlich wieder die ERSTE REGEL BEIM SAMMELN: Wir sammeln, ernten und Verwenden NUR, was wir auch einwandfrei (er-)kennen! Gerade beim Bärlauch kommt es leider immer wieder zu Verwechslungen mit giftigen Pflanzen, wie Maiglöckchen und Herbstzeitlose...

Dazu ein guter Artikel von der Forschergruppe Klostermedizin auf Facebook


Ich wünsche euch viel Freude am Kochen mit Bärlauch

Liebe Grüße
Eure
Dagmar

Bild vom Bärlauchwald in den Kinzigauen
Letzte Aktualisierung: 05.03.2017
© Dagmar Tischer

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